Denkmalschutz für Nazitext am Kriegerdenkmal

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HP Berndl, Wolfram P. Kastner und Roland Krack haben sich in einem offenen Brief an Dr. Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, gewandt. Wir dokumentieren den Text an dieser Stelle.

"Sehr geehrter Herr Dr. Blume,
 
das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat den Nazitext am Kriegerdenkmal an der Hedwig-Dransfeld-Allee 21 in München unter Denkmalschutz gestellt.

Auf dem Gelände der Reichswehr an der Dachauer Straße wurde 1923 ein Denkmal errichtet mit dem Satz:
 
„SIE GLAUBTEN SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS RUHM UND EHR“
 
Die Nazis und die Wehrmacht machten daraus 1934:
 
„SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS RUHM UND EHR“
 
1945 wurde das Denkmal aufgrund der Kontrollratsdirektive 30 der Alliierten gegen faschistische und militaristische Denkmäler abgerissen.1962 wurde ein neues Denkmal an anderer Stelle und in der anderen Form einer Mauer, aber mit dem Nazitext von 1934 errichtet:
 
„SIE STARBEN FÜR DEUTSCHLANDS RUHM UND EHRE“
 
Aus heutiger Sicht ist es unverständlich, dass das Bayerische Landesamt für Denkmal­schutz den Steinklotz samt Nazitext unter Denkmalschutz stellt. Zunächst war er ab 1987 nur Bestandteil der ehemaligen Kaserne des Eisenbahnbataillons. Doch 2015 wurde der Eintrag präzisiert und aufgewertet. Das Kriegerdenkmal steht nun als Solitär in der Denk­malliste.

Dieser Nazispruch darf nicht weiterhin geschützt werden. Das Gedankengut der nationalsozialistischen Urheber darf nicht weiterhin Wirkung entfalten.
 
Der Deutschen Städtetag verabschiedete 1999 Hinweise im Umgang mit baulichen Zeugnissen der NS-Zeit und spricht sich für „Neues Bewusstsein für geschichtliche Verantwortung“ aus. Jahrzehnte nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur hat diese Epoche der deutschen Geschichte nicht an Aktualität verloren. Rechtsextremes Gedankengut ist ein Phänomen, das in Deutschland vor dem Hintergrund der Verbrechen der NS-Vergangenheit analysiert und bekämpft werden muss.
 
Diese Hinweise erwähnen die besondere Situation, in der sich die Denkmalpflege gegenüber den nationalsozialistischen Zeugnissen befindet. Weiter heißt es „Die Jahre von 1933 bis 1945 entziehen sich jedoch einer vergleichenden Betrachtung oder moralischen Relativierung ... Hierzu gehören auch Kriegerdenkmäler ...“
 
Im Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sind Denkmäler definiert als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“. Dies trifft auf den Nazitext von 1934 sicher nicht zu.
 
Von der Bundeswehr erhielten wir die Auskunft, wegen des Denkmalschutzes sei es nicht möglich, das Monument und den Text zu verändern.
 
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass für die besagte Mauer die Denkmaleigenschaft aufgehoben wird.
 
Mit freundlichen Grüßen"