Sommersonnenwende auf der Nürnberger Sternwarte
Von der „deutschkatholischen Gemeinde“ zum „Bund für Geistesfreiheit“
Klares Ergebnis einer Repräsentativ-Umfrage des bfg Bayern
Die beiden großen Kirchen in Deutschland
verlieren die Mehrheit.
München, Münster, … – wann wird die Justiz tätig?
bfg München geht vor das Bundesverfassungsgericht
Der Bund für Geistesfreiheit Nürnberg (bfg Nürnberg) ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt.
Bildquelle: Tilman2007, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0) Im April 2024 reiste ein Mann aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl. Wegen seiner Abkehr vom Islam fühlte er sich in seinem Geburtsland verfolgt. Ein Gericht gab ihm nun Recht. Unterstützung bekam der Kläger von der Säkularen Flüchtlingshilfe in Köln und
Der frisch gewählte Vorstand des bfg Bayern mit den Teilnehmern aus den Ortsverbänden. Vorne (von links): Philipp Schramm, Michael Geyer, Gislinde Nauy, Frank Riegler, Anne-Barbara Kindler. 2. Reihe, rechts außen: Bernd Sandner. Foto: © bfg Bayern Ende Mai trafen sich die zehn Ortsgemeinschaften des Bund für Geistesfreiheit Bayern in Nürnberg. Vier Mitglieder aus dem vor
Freigeistige Tradition in neuem Gewand 42 Jahre lang hat Heinz J.G. Gremer vom bfg Kulmbach/Bayreuth die „Freigeistige Rundschau” verantwortet (der Titel wechselte bisweilen zu „Das freigeistige Blatt” und „Unsere Freigeistige Welt”), die der bfg Bayern nun als „Freigeistige Welt” neu auflegt. Der bfg Bayern dankt dem langjährigen Verleger für sein Engagement, auf das er nun
bfg Bayern kritisiert staatlich verordnetes Kirchenlied Ab dem Schuljahr 2026/2027 muss in Bayern an allen Schulen bei den Abschlussfeiern die Bayernhymne abgespielt werden. Zusätzlich gibt es die Deutschlandhymne und/oder die Europahymne als Zugabe. Das Lied, in seiner Urfassung im Jahr 1860 erstmals uraufgeführt, hat seitdem einige Überarbeitungen erfahren. Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten Franz
Buchvorstellung mit Prof. Dr. Claudia Paganini Ort: Vortragssaal »Diele« des Fürther Kinos »Babylon«, Nürnberger Str. 3, Fürth, am Rande des Stadtparks. Zeit: Montag, 13. April 2026, 19:30 Uhr (Einlass: 19 Uhr) Ist Künstliche Intelligenz der neue Gott des digitalen Zeitalters? In diesem tiefgründigen Essay entfaltet Claudia Paganini eine philosophisch brisante These: Erstmals erschafft der Mensch
Soll der konfessionelle Religionsunterricht abgeschafft werden? Soll das Tragen religiöser Symbole bei Justiz und Polizei verboten bleiben? Säkulare Themen wie diese finden mittlerweile Eingang in die Thesen des Wahl-O-Mat. Der Ruf nach einer Trennung von Staat und Kirche gewinnt politisch an Gewicht. Die Parteien müssen sich auch vor den anstehenden Landtagswahlen entsprechend positionieren.
Der Absolutheitsanspruch von Glaubensgemeinschaften und Sekten überfordert uns Menschen und führt oft zu einem radikalen Glauben und Fanatismus.
Seit Jahren sorgen die nordrhein-westfälischen Bekenntnisschulen für Konflikte. Eltern fühlen sich bei der Schulwahl ausgebremst, Kommunen kämpfen mit komplizierten Aufnahmeverfahren und immer wieder landen Fälle vor den Verwaltungsgerichten. Die Frage, ob religiöse Homogenität ein legitimes Kriterium für den Zugang zu öffentlichen Schulen sein darf, schwelte lange unter der Oberfläche und wurde politisch wie juristisch meist mit Verweis auf Tradition und Landesverfassung abgewehrt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen Beschluss gefasst, der diese Konfliktlage grundlegend verändert.
Die USA haben Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs Tomoko Akane sowie den Juristen Abdoulaye Seye verhängt und verschärfen damit den Konflikt um die Zuständigkeit des IStGH. Grund ist der anhaltende Streit über die IStGH-Haftbefehle im Gaza-Konflikt sowie die Frage, ob der Gerichtshof ohne Ratifizierung Israels überhaupt ermitteln darf. Damit erreicht das historisch gespannte Verhältnis zwischen den USA und dem IStGH unter Präsident Donald Trump einen neuen Tiefpunkt.
Immer weniger Menschen in Deutschland sind Mitglied einer der beiden großen christlichen Kirchen. Im vergangenen Jahr waren nach Berechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) bereits 48 Prozent der Bevölkerung konfessionsfrei. Dementsprechend gibt es auch immer weniger Bestattungen, die konfessionell begleitet werden.
Seit die Alternative für Deutschland (AfD) die ersten Entwürfe ihres Landtagswahlprogramms für Sachsen-Anhalt veröffentlicht hat, schlagen die Wellen bei einem Thema besonders hoch: Nicht nur kirchennahe Medien sahen in den kirchenpolitischen Forderungen der Partei eine „Kampfansage“ an die Kirchen, selbst in Medien des linken Spektrums war von einer „Bedrohung“ die Rede. Doch kirchliche Propaganda dominiert eine nüchterne Betrachtung der Fakten und die Konfliktlinien werden falsch gezeichnet.
Das Erzbistum Québec hat sich zu einer Zahlung von 31,5 Millionen Dollar an Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verpflichtet. Dem war eine historische Sammelklage vorausgegangen. Verbrechen an Minderjährigen durch Geistliche sind auch in Deutschland bekannt – die Aufarbeitung bleibt jedoch mangelhaft.
Eine umfassende Befragung im deutschsprachigen Raum wirft ein neues Licht auf das Weltbild von Veganern und Veganerinnen. Die Ergebnisse untermauern die Kritik an gängigen Stereotypen über eine angebliche Esoterik- oder Religionsnähe von Menschen, die tierische Produkte vermeiden: Die Befragten stehen Religionen mehrheitlich kritisch gegenüber und tendieren deutlich stärker zu atheistischen sowie agnostischen Überzeugungen.
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD vom 25. Juli und der nachfolgenden Debatte zu Homophobie und Queerfeindlichkeit stellte sich Islamratschef Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats, am 1. August im Deutschlandfunk den Fragen zu seinen ZDF-Äußerungen.
Der Investigativjournalist Sascha Adamek bewertete in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die von „CLAIM“ verbreiteten Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen als „eine glatte Fälschung“ und sprach von „Alarmismus“. „CLAIM“ wollte ihm diese Aussagen gerichtlich untersagen lassen. Doch das Landgericht Hamburg erklärte Adameks Äußerungen für zulässig. „CLAIM“ ist dabei kein unbeschriebenes Blatt: Sowohl die Methodik und Verbindungen der Organisation als auch der von ihr verwendete Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ stehen seit Jahren in der Kritik.