Um ordentliches oder Betreuungsmitglied beim bfg Nürnberg zu werden, darf man keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft angehören.
Unter dieser Voraussetzung gibt es zwei Möglichkeiten, Mitglied beim bfg Nürnberg zu werden.
- Ordentliches Mitglied
Ein ordentliches Mitglied zahlt den regulären Beitrag in Höhe von 60€ pro Jahr oder den ermäßigten Beitrag in Höhe von 30€. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. - Betreuungsmitglied
Ein Betreuungsmitglied zahlt keinen Beitrag und hat auch kein Stimmrecht. Jedes Betreuungsmitglied hilft uns dabei, unser Gewicht in der Politik und Gesellschaft zu stärken. Da der Bund für Geistesfreiheit eine anerkannte gesellschaftliche, weltanschauliche und kulturelle Aufgabe wahrnimmt, erhält er aus dem Kultusministeriums-Etat einen geringen Pauschalbetrag von derzeit € 4,97 pro Mitglied und Jahr.
Eine Fördermitgliedschaft beim bfg Nürnberg ist prinzipiell auch für die Angehörigen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft möglich. Bitte nehmen Sie hierzu ggf. Kontakt mit uns auf.
Mitgliedsantrag für den bfg Nürnberg
Hier können Sie den Mitgliedsantrag für den bfg herunterladen:
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Beitrittserklärung bfg_NÜ.pdf
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