Wir tanzen, wann wir wollen! Die sog. weltanschauliche Abgrenzung für alle Feierfreudigen

Die lange Nacht des Karfreitags im April 2017 im Oberangertheater
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Und jetzt zur sogenannten weltanschaulichen Abgrenzung. Diese ist nötig, um an einem sog. Stillen Tag wie den Volkstrauertag oder den Totensonntag in Münchner Clubs tanzen und feiern zu können.

Laut bayerischem Feiertagsgesetz darf eigentlich an einem christlichen Feiertag wie heute nicht getanzt und gefeiert werden. Seit einigen Jahren gilt das aber für Organisationen wie den Bund für Geistesfreiheit München, der sich für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt, nicht mehr.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Bund für Geistesfreiheit trotz Musik- und Tanzverbots an „Stillen Tagen“ in geschlossenen Räumen tanzen und feiern. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist.

Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" an Karfreitag im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seit dem Urteil sind an Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind. Deswegen müssen wir uns - anders geht es laut Münchner Kreisverwaltungsreferat nicht – an einem Stillen Tag in einem regelmäßigen Abstand während des Festes "weltanschaulich abgrenzen". Klingt seltsam und ist es auch. Aber wir tun das jetzt mal - uns weltanschaulich abgrenzen:

Liebe Tanz- und Feierfreudige,

"es ist ja heute "Feier"-Tag, und was liegt näher, als an einem Tag, an dem die meisten von uns frei haben, dann auch richtig zu feiern? Nichts natürlich, aber ganz so einfach liegt der Fall in Bayern nicht – trotz Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Grundgesetz, die auch die Freiheit, keine Religion zu haben, mit einschließt.

Im Freistaat gibt es nämlich neun sog. "Stille Tage" mit Tanz- und Feierverboten. Das bedeutet, dass nicht-christliche Menschen - seien sie anderen Glaubens oder gar keines Glaubens - mit Rücksicht auf ein christliches Bekenntnis, an Stillen Tagen in Clubs und Bars - wo hineinzugehen ja niemand gezwungen wird - nicht mit Musik und Tanz feiern dürfen, auch wenn alle Auflagen in solchen Stätten eingehalten werden – wie z.B. Lärmschutz, Brandschutz oder Jugendschutz.

Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich, ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder eben um einen sog. Stillen Feiertag wie den Volkstrauertag oder den Totensonntag handelt.
 
Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, z.B. an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken. Was sie nicht dürfen unserer Meinung nach: sie dürfen Anders- und Nicht-Gläubige nicht - mithilfe des Freistaates! - zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich zu tun und in Trauer, Gebet und Beichte verfallen zu müssen. Denn, liebe christliche Mitbürger*innen: es ist überhaupt nicht unser Anliegen, Euch im Gegenzug  am Trauern, Beten und Beichten zu hindern und Euch zu zwingen, statt dessen den ganzen Stillen Tag lang - in Clubs und Bars bis zum Morgengrauen mit uns zu tanzen!
 

Und natürlich haben wir eine wirklich Frohe Botschaft: alle Menschen sind herzlich eingeladen an den Stillen Tagen zu unseren Partys in Münchner Clubs zu kommen. Und mit "alle" meinen wir alle! Selbstverständlich sind nicht nur Ungläubige willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft.
Auf einen wunderbaren, friedvollen, gut gelaunten, echten Feiertag!