"Christi Himmelfahrt" als Feiertag streichen, stattdessen "Tag der Befreiung" am 8. Mai feiern

Bayerischer Landtag im Jahr 2020 - Foto: Hans Proft
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Am 8. Mai 2024 jährt sich zum 79. Mal das Ende des 2. Weltkriegs. Noch immer wird dieses wichtige Datum nicht würdig begangen. Das liegt auch daran, dass der 8. Mai noch immer kein Feiertag ist. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert daher, den "Tag der Befreiung" zum gesetzlichen Feiertag zu erklären und stattdessen "Christi Himmelfahrt", in diesem Jahr am 9. Mai, zu streichen. Der beste Zeitpunkt für die Einführung des neuen Feiertags wäre der 8. Mai 2025, der 80. Jahrestag der Befreiung von der Naziherrschaft.
 
"Der 8. Mai 1945 hat die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten beendet. Darüber sollten wir auch heute noch dankbar sein, die Befreier würdigen und der Opfer gedenken. Der 8. Mai ist mit Sicherheit einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Tag in der (Vor-)Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade angesichts des Wiedererstarkens von rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts in der Gesellschaft könnte ein solcher Feiertag ein bedeutendes Zeichen setzen", sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München.
 
Grundsätzlich ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass z.B. in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen nur drei (Tag der Arbeit, Tag der deutschen Einheit, Neujahr) als weltanschaulich neutral zu betrachten sind, zehn Feiertage dagegen christliche Wurzeln haben. "In einer immer säkularer werdenden Demokratie ist das nicht mehr zeitgemäß. Wer bitte weiß denn heute überhaupt noch, welche Bedeutung z.B. Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt haben und wer feiert diese Tage noch?", fragt Michael Geyer, Co-Vorsitzender des bfg München.

Was viele nicht wissen: Feiertage mit christlichen Wurzeln sind gesetzliche und keine christlichen Feiertage. Sie werden in der Regel von den Bundesländern festgelegt. Nur der Tag der Deutschen Einheit wurde vom Bund beschlossen. Laut Gesetz kommen für diese Tage die Arbeitgeber auf. Sie sind verpflichtet das Gehalt zu zahlen, dass ihre Beschäftigten ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten. Bund und Ländern steht es frei, Feiertage abzuschaffen, umzubenennen oder neue festzulegen.   
 
Eines ist Assunta Tammelleo wichtig: "Feiertage in einem Gemeinwesen wie der Bundesrepublik sollten von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden. So können sie einen Beitrag dazu leisten, den demokratischen Konsens in der Gesellschaft zu stärken. Der 8. Mai wäre ein solcher Tag", ist sich die Vorsitzende sicher.

Für Michael Geyer böten sich zudem der 10. Dezember und der 8. März als gesetzliche Feiertage an: "Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen, der aber leider nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag ist."
 
Für Bayern würde zudem der 8. November als gesetzlicher Feiertag gut passen. Am 8. November 1918 rief Kurt Eisner den Freistaat Bayern aus und erklärte König Ludwig III. für abgesetzt. Oder der 1. Dezember - am 1. Dezember 1946 stimmte die Bevölkerung der bayerischen Verfassung per Volksabstimmung zu.