Karfreitag in der Erzbistumsstadt Bamberg

300 Menschen tanzen am Karfreitag in Bamberg
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Bamberg tanzt am Karfreitag

Der Bund für Geistesfreiheit veranstaltete am Karfreitag, den 15.04., in Zusammenarbeit mit dem „Exhaust the Emptiness Kollektiv“ aus Würzburg eine Tanzveranstaltung.

Die Veranstaltung durfte alleinig deshalb stattfinden, da das Bundesverfassungsgericht am 7. Oktober 2016 höchstrichterlich entschieden hat, dass ein Verbot von derartigen Veranstaltungen unzulässig ist, insofern das Fest „Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist.

Und was ist mehr Abgrenzung, als am Tanzverbotstag Karfreitag, weltanschaulich zu tanzen?

Durch die Veranstaltung konnte 300 jungen Menschen ermöglicht werden, nicht nur zu tanzen, sondern wirklich Religionsfreiheit zu leben.

 

Doch ist es legitim in Zeiten von Krieg, welcher unendliches Leid mit sich bringt, eine Tanzveranstaltung zu machen?

Diese Frage hat uns viele Nerven gekostet, doch sind wir zum Entschluss gekommen, dass gerade in solchen Zeiten wir das feiern müssen, was nicht selbstverständlich ist, um selbst nicht zu verzweifeln.

Uns war auch klar, dass wir ein Zeichen setzen wollen, ein Zeichen, dass Krieg immer unsägliches Leid bedeutet ob in der Ukraine, Afghanistan oder im Jemen.

Und deshalb geht der komplette Ertrag der Abendspendenkasse an #LeaveNoOneBehind.

 

Auch wichtig ist uns zu betonen, dass wir niemanden dafür verachten oder kritisieren, den Karfreitag in ihrer/seiner Religion auszuleben. Auch soll das kein Angriff auf eine bestimmte Religion sein.

Vielmehr geht es uns darum, Religionsfreiheit, die verfassungsrechtlich verankert ist, auszuleben. Ein Tanzverbot, wie es in Bayern existiert, schränkt diese ein und steht säkularen sowie liberalen Werten entgegen. Es schränkt die Freiheit derjenigen ein, die anderen Religionen, Weltanschauen etc. angehörig sind.

 

Gemäß unserer Satzung ist der BfG Bamberg: „allen weltanschaulichen und religiösen Lehren gegenüber offen, deren Vertreter die Grundsätze der Glaubens- und Gewissensfreiheit wahren.“ Dementsprechend steht unsere Feier auch jedem Menschen offen, der sich von den Überzeugungen des Bundes für Geistesfreiheit angesprochen fühlt.

 

Doch müssen wir uns auch die Frage stellen "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung,
 wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen?“ 

„Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben,“ 
so die Vorsitzende des BfG München, Assunta Tammelleo.

 

Für uns steht fest, Religion darf nie die Freiheit anderer einschränken.